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Donnerstag, 10. Dezember 2015

DRACONIAN / "Sovran" / Napalm Records / 9 Tracks / 62:10 Min

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Beklagte (DRACONIAN) wird für schuldig befunden, sein neues Album "Sovran", wissentlich mit 9 sehr guten Tracks versehen zu haben, um so den Konsumenten innerhalb kürzester Zeit abhängig von dessen Musik zu machen. Da der Beklagte als Wiederholungstäter (6. Album) einzustufen ist, ist somit jeglicher Anspruch auf Bewährung verwirkt. Der Beklagte soll deshalb zur "Strafe" in Zukunft in einem Atemzug mit ebenfalls unbelehrbaren Death 'n' Doom / Gothic Tätern, wie MY DYING BRIDE, SWALLOW THE SUN und PARADISE LOST genannt werden.
Begründung: Dem Beklagten (DRACONIAN) hätte klar sein müssen, dass die Kombination von elfengleichem Klargesang und verzweifelten Growls, die eingebettet in Melancholie und Pathos ihr Unwesen treiben, bei vielen Metal Fans das "Belohnungssystem" im Gehirn ansprechen würde, und somit den Konsumenten (also euch) für lange Zeit zwingen wird, von der Droge "Sovran" Gebrauch zu machen.

Obwohl der Beklagte schon seit längerem (1994) in Death 'n' Doom / Gothic Kreisen verkehrt, und somit die Gefahr, die von ihm ausgeht allgemein bekannt sein dürfte, haben es DRACONIAN dennoch geschafft, den vakanten Posten des Klargesang Dealers mit Heike Langhans neu zu besetzen. Besagte Dame verrichtet den ihr zugewiesen Job, so überzeugend, wenn auch etwas "freundlicher" als ihre Vorgängerin Lisa Johansson, dass auch sie inzwischen als nicht resozialisierbar einzustufen ist.

Etwas strafmildernd kommt dem Beklagten zu Gute, dass "Sovran" absolut sauber produziert wurde und die Verpackung (Cover) als künstlerisch wertvoll einzustufen ist.

Die Kosten den Kaufvorgangs (CD, LP, Download) übernimmt jeder Konsument bitteschön selbst, und zwar auf legalem Wege. (JK)

8.0 von 10 

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